Anmeldung Stellensuchende beim RAV
Das Anmeldedatum beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit). Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich bei Ihrem zuständigen RAV anmelden. Es ist auch möglich, Arbeitslosenleistungen zu beziehen, wenn Sie selber gekündigt haben. Über die genauen Modalitäten gibt Ihnen das RAV gerne Auskunft.
Die Anmeldung im RAV kann zu folgenden Zeiten erfolgen:
Täglich (ausser Donnerstag) 08.15 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Das Anmeldegespräch dauert zirka 20 bis 30 Minuten.
Für die Anmeldung im RAV nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Niederlassungsbewilligung / Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis / AHV-Versicherungsausweis
- Kopie Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers, Kündigungsschreiben
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ab Kündigungsdatum
- Aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über persönliche Aus- und Weiterbildung
- Eventuell Arztzeugnis
Wichtig!
Das Anmeldedatum im RAV ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit).