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Arbeit / RAV

Anmeldung Stellensuchende beim RAV

Das Anmeldedatum beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit). Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich bei Ihrem zuständigen RAV anmelden. Es ist auch möglich, Arbeitslosenleistungen zu beziehen, wenn Sie selber gekündigt haben. Über die genauen Modalitäten gibt Ihnen das RAV gerne Auskunft.

Die Anmeldung im RAV kann zu folgenden Zeiten erfolgen:

Täglich (ausser Donnerstag) 08.15 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr 

Donnerstag von 09.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr



Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Das Anmeldegespräch dauert zirka 20 bis 30 Minuten.


Für die Anmeldung im RAV nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Niederlassungsbewilligung / Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
  2. Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte oder Pass)
  3. Sozialversicherungsausweis / AHV-Versicherungsausweis
  4. Kopie Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers, Kündigungsschreiben
  5. Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ab Kündigungsdatum
  6. Aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über persönliche Aus- und Weiterbildung
  7. Eventuell Arztzeugnis

Wichtig! 

Das Anmeldedatum im RAV ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit).

Dokumente

Kontakt

RAV Lachen

Zürcherstrasse 8

Postfach 561

8853 Lachen

T 041 819 51 20

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Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
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