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Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Wer seit zehn Jahren in der Schweiz und mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Feusisberg Wohnsitz hat - die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in unserem Land verbrachten Jahre zählen dabei doppelt - und die Niederlassungsbewilligung C besitzt kann ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Die Gesuchsunterlagen für die ordentliche Einbürgerung erhalten Sie beim Einbürgerungssekretariat der Gemeinde Feusisberg.


 

 

 

Personen

Greising Thomas Gemeindeschreiber Stellvertreter, Sekretariat Kulturkommission, Sekretariat Einbürgerungen, Lehrlingswesen

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T 044 787 31 31

F 044 787 31 38


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Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

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Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

 

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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