Ordentliche Einbürgerung
Wer seit zehn Jahren in der Schweiz und mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Feusisberg Wohnsitz hat - die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in unserem Land verbrachten Jahre zählen dabei doppelt - und die Niederlassungsbewilligung C besitzt kann ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Die Gesuchsunterlagen für die ordentliche Einbürgerung erhalten Sie beim Einbürgerungssekretariat der Gemeinde Feusisberg.