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Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Wer seit zehn Jahren in der Schweiz und mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Feusisberg Wohnsitz hat - die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in unserem Land verbrachten Jahre zählen dabei doppelt - und die Niederlassungsbewilligung C besitzt kann ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Die Gesuchsunterlagen für die ordentliche Einbürgerung erhalten Sie beim Einbürgerungssekretariat der Gemeinde Feusisberg.


 

 

 

Personen

Meister Yara Assistentin Präsidiales / Sekretariat Kultur- und Bürgerrechtskommission

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T 044 787 31 39

F 044 787 31 38


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Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

Öffnungszeiten

Mo

 

 

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Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
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