Seit dem 1. Januar 2013 ist der Kanton für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen zum Schutz von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern zuständig.
Für die Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge, ist ab 1. Januar 2013, das Einwohneramt der Wohngemeinde zuständig.
Einwohneramt Feusisberg
Dorfstrasse 38
8835 Feusisberg
Tel.: 044 787 31 31