Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung automatisch durch das betreffende Spital an das Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Das Zivilstandsamt, welches die Geburt registriert hat, teilt dem zuständigen Einwohneramt die Geburt des neuen Einwohners mit.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, sich innert drei Tagen beim Zivilstandskreis Höfe zu melden.