Todesfall, was ist zu tun?
Diese Informationen werden Ihnen weiterhelfen.
Informieren Sie Ihren Arzt
Dieser bestätigt den Tod und stellt die Todesbescheinigung aus. Bei Unfall oder Suizid muss die Polizei benachrichtigt werden. Für das Einsargen und den Leichentransport ist der von der Gemeinde beauftragte Bestatter zuständig.
Informieren Sie Ihre Wohngemeinde
Die Wohngemeinde wird Ihnen weiterhelfen. Dabei gilt es folgende Punkte zu vereinbaren:
- Hat der oder die verstorbene Person eine Bestattungsanordnung verfügt?
- Datum für die Beisetzung?
- Wo findet die Trauerfeier statt? In der reformierten oder katholischen Kirche, auf dem Friedhof oder anderswo?
- Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?
- Auf welchem Friedhof soll die Beerdigung stattfinden?
- Wird eine Aufbahrung des oder der Verstorbenen gewünscht?
- Wird ein Urnengrab gewünscht?
- Wird eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab gewünscht?
- Soll die Urne in ein bestehendes Grab beigesetzt werden? Dabei ist zu beachten, wann die gesetzliche Grabesruhe der bereits bestatteten Person abläuft.
Besprechung beim Pfarrer
Tag und Zeitpunkt der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung wird nach Absprache mit dem Pfarrer festgelegt. Besprechen Sie den Nachruf vor der kirchlichen Trauerfeier mit dem zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin.
Wichtige Aufgaben
- Geben Sie die Leidzirkulare in Druck und stellen Sie eine Adressliste zusammen.
- Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbünde und Arbeitgeber.
- Verständigen Sie Versicherungen, Krankenkassen und die Pensionskasse/AHV.
- Hat der oder die Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist im Kanton Schwyz für die Eröffnung die Vormundschaftsbehörde am Wohnort zuständig.