Die Fürsorgebehörde ist zuständig für die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe und Bevorschussung von Kinderalimente. Das Fürsorgeamt ist die Verbindung zwischen der Fürsorgebehörde und Diensten, welche die Antragsteller persönlich unterstützen.
Die Beratungs- und Betreuungsaufgaben (persönlichen, sozialen oder finanziellen Bereich) übernimmt das Sozialzentrum Höfe in Pfäffikon SZ.