Die aktuelle Ortsplanung stammt aus dem Jahre 2006. In der Zwischenzeit haben sich die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Der Fokus liegt heute auf einem haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden und einer gezielten Siedlungsentwicklung nach innen. Gestützt auf diese Kriterien wurde der kommunale Richtplan Feusisberg erarbeitet und 2018 vom Regierungsrat genehmigt. Der kommunale Richtplan bildete die Grundlage für die anstehende Revision der Ortsplanung.
Die für die Ortsplanungsrevision gebildete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung, verschiedener Interessensgruppen und Parteien, hat ihre Arbeit im Sommer 2020 aufgenommen. Ende August 2023 wurde dem Gemeinderat der Entwurf der revidierten Ortsplanung zur Durchführung der öffentlichen Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung vorgelegt. Der Gemeinderat hat den Entwurf der revidierten Ortsplanung positiv zur Kenntnis genommen und verdankt die umfangreichen Arbeiten der Arbeitsgruppe.
Die Ortsplanungsrevision wurde am 18. Oktober 2023 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt (Präsentation siehe unten) und das Mitwirkungsverfahren eröffnet.
Hiermit werden die Bevölkerung der Gemeinde Feusisberg und Interessierte eingeladen, Anregungen und Anträge für die laufende Ortplanungsrevision mizuteilen.
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugeseztes vom 14. Mai 197 (PBG, SRSZ 400.100) können während der Mitwirkungsfrist, welche vom 19. Oktober 2023 bis 24. November 2023 dauert, alle Interessierten beim Gemeinderat Feusisberg, Dorfstrasse 38, 8835 Feusisberg oder per Email an bauamt@feusisberg.ch schriftlich Stellung nehmen (Vermerk "Ortsplanungsrevision"). Anregungen und Wünsche sind begründet einzureichen.
Die Unterlagen können während den üblichen Schalteröffungszeiten auf dem Bauamt eingesehen werden. Telefonische Auskunft erteilt Ihnen währen dieser Zeit (Tel. 044 787 31 26) unser Bauverwalter Stefan Vögtli.