Schweizer BürgerInnen
- Die Adressänderung kann persönliche am Schalter des Einwohneramtes, telefonisch, schriftlich oder per Online-Formular erfolgen
- Adressänderungen sind uns innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen
- Auch das Umziehen innerhalb eines Mehrfamilienhauses in eine andere Wohnung muss gemeldet werden
Keine Kosten
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Ausländische Staatsangehörige
- persönliche Vorsprache am Schalter
- Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden
Wir brauchen:
- Ausländerausweis(e)
- Reisepass
- 1 Passfoto (sofern nicht mehr aktuell im Ausländerausweis)
Die Bearbeitungsgebühr für den neuen Ausländerausweis richtet sich nach den kantonalen Gebühren.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.