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Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen

Verlängerungen Ausländerausweis B und C

Ist Ihre Bewilligung abgelaufen?

Staatsangehörige von EG/FTA-Staaten müssen spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorsprechen.

Wir brauchen:
  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Original Ausländerausweis
  • Reisepass
  • 1 Passfoto - Kinder ab 2 Jahren bei jeder Verlängerung notwendig

Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration dauert ca. 4 - 6 Wochen. Sobald der verlängerte Ausländerausweis bei uns abholbereit ist, werden wir Sie schriftlich informieren. Die Kosten, welche im Schreiben erwähnte sind, müssen bar am Schalter bei der Abholung bezahlt werden.

 


Staatsangehörige von Drittstaaten, müssen spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorsprechen.

Wir brauchen:
  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Original Ausländerausweis
  • Reisepass

 

Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration dauert ca. 4 - 6 Wochen. Sobald der verlängerte Ausländerausweis bei uns abholbereit ist, werden wir Sie schriftlich informieren. Die Kosten, welche im Schreiben erwähnt sind, müssen bar am Schalter bei der Abholung bezahlt werden.

 

 

Kontakt

Einwohneramt Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

 

T 044 787 31 31

F 044 787 31 32

 

E-Mail schicken

 

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

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Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

 

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
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