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Pass / ID

Ausweise

  • Identitätskarte
  • Pass 10
  • provisorischer Pass

 

Gut zu wissen

  • ID oder Pass verloren?
  • Reisehinweise
  • Reise in die USA
  • Bitte beachten Sie... 
  • Wie muss ein Passfoto aussehen?
  • Die beiden Passgenerationen Pass 03 und biometrischer Pass 06 sowie die Identitätskarten bleiben bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig 

 
  

Identitätskarte

Identitätskarte

Antragsstellung  
  • persönliche Vorsprache beim Einwohneramt (Minderjährige mit Elternteil)
  • alte ID-Karte mitbringen (auch wenn abgelaufen)
  • 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  •  Lieferfrist: max. 15 Arbeitstage ab Antragsstellung



Gültigkeitsdauer / Kosten (inkl. Porto)

ID-Karte             
Erwachsene   10 Jahre   Fr. 70.00 
Kinder/Jugendliche vor dem 18. Geburtstag   5 Jahre   Fr. 35.00 
                  


Pass 10

Pass 10

Antragsstellung läuft direkt über das Passbüro Kanton Schwyz 
   
Via Internet oder
   
Via Telefon (Passbüro Kanton Schwyz: Tel. 041 819 21 05)
  
Sobald das Passbüro Ihre Daten geprüft hat erfolgt die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Unterschrift, Foto). Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich. 

Gültigkeitsdauer / Kosten

Pass 10                  
Erwachsene   10 Jahre   Fr. 145.00 
Kinder/Jugendliche vor dem 18. Geburtstag   5 Jahre   Fr. 65.00 
                   
Komi-Angebot (Pass 10+Identitätskarte)             
Erwachsene   10 Jahre   Fr. 158.00 
Kinder/Jugendliche vor dem 18. Geburtstag   5 Jahre   Fr. 78.00 


ID oder Pass verloren?  

Sie müssen den Verlust oder Diebstahl so rasch als möglich bei einer Polizeidienststelle in der Schweiz anzeigen. Der verlorene bzw. gestohlene Pass/ID wird auf eine Fahndungsliste gesetzt. Falls Sie wieder in den Besitz des Passes oder ID gelangen, dürfen Sie diese deshalb nicht mehr benutzen. Sie können einen neuen Pass beim Passbüro Kanton Schwyz und die Identitätskarte bei dem Einwohneramt Ihrer Wohnsitzgemeinde (im Ausland bei der schweizerischen Vertretung) beantragen (bitte Verlustschein mitbringen).

Bitte beachten Sie...  

Das Einwohneramt kann kein Ausweispapier mehr ausstellen, welches zum Grenzübertritt berechtigt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass beim Passbüro Kanton Schwyz oder einem Flughafen beantragt werden, welcher für eine Reise bzw. max. 12 Monate gültig ist.


Reisehinweise  

Für die Einreise in andere Staaten benötigen schweizerische Staatsangehörige grundsätzlich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls ein Visum. 

Identitätskarte oder Reisepass erforderlich? 

  • Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
  • Botschaften in der Schweiz
  • Schweizer Vertretungen im Ausland 
  • www.hotelplan.ch

 

Kontakt

Einwohneramt Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

 

T 044 787 31 31

F 044 787 31 32

 

E-Mail schicken

 

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

Bankverbindung:

Schwyzer Kantonalbank

CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC KBSZCH22XXX

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