Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt
Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum.
Jede visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Die Botschaft kann das Visum direkt erteilen.
Zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann die zuständige Behörde von einer Ausländerin oder einem Ausländer die unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen Person (Garant) in der Schweiz verlangen.
Die Verpflichtungserklärung muss beim Einwohneramt wie folgt eingereicht werden:
· unterzeichnete Verpflichtungserklärung
· Nachweis über genügend finanzielle Mittel (CHF 30‘000.00) oder
eine Bürgschaftsverpflichtung einer Bank über CHF 30‘000.00
· drei aktuelle Lohnabrechnungen und aktuelle Bankkontoauszüge
· Bearbeitungsgebühr: CHF 20.00
Das Einwohneramt Feusisberg überprüft die Zahlungsfähigkeit beim Steueramt Feusisberg und beim Betreibungsamt Höfe. Anschliessend wird die Verpflichtungserklärung an das Amt für Migration in Schwyz weitergeleitet.
Bevor die Visumserteilung durch das Amt für Migration Schwyz bewilligt wird, muss ein Nachweis über eine abgeschlossene Reiseversicherung eingereicht werden.
Die Bearbeitung beträgt 3 - 6 Wochen ab Einreichung der Verpflichtungserklärung.