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Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt

Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt

 

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum.

 

Jede visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Die Botschaft kann das Visum direkt erteilen.

Zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann die zuständige Behörde von einer Ausländerin oder einem Ausländer die unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen Person (Garant) in der Schweiz verlangen.

 

Die Verpflichtungserklärung muss beim Einwohneramt wie folgt eingereicht werden:

·            unterzeichnete Verpflichtungserklärung

·            Nachweis über genügend finanzielle Mittel (CHF 30‘000.00) oder

             eine Bürgschaftsverpflichtung einer Bank über CHF 30‘000.00

·            drei aktuelle Lohnabrechnungen und aktuelle Bankkontoauszüge

·            Bearbeitungsgebühr: CHF 20.00

 

Das Einwohneramt Feusisberg überprüft die Zahlungsfähigkeit beim Steueramt  Feusisberg und beim Betreibungsamt Höfe. Anschliessend wird die Verpflichtungserklärung an das Amt für Migration in Schwyz weitergeleitet.

 

Bevor die Visumserteilung durch das Amt für Migration Schwyz bewilligt wird, muss ein Nachweis über eine abgeschlossene Reiseversicherung eingereicht werden.

 

Die Bearbeitung beträgt 3 - 6 Wochen ab Einreichung der Verpflichtungserklärung.

 

 

Kontakt

Einwohneramt Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

 

T 044 787 31 31

F 044 787 31 32

 

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Gemeinde Feusisberg

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Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
Für Zahlungen aus dem Ausland:
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