Die Fürsorgebehörde ist zuständig für die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten.
Das Fürsorgeamt ist die Verbindung zwischen der Fürsorgebehörde und Diensten, welche die Antragsteller persönlich unterstützen.
Die Beratungs- und Betreuungsaufgaben (persönlichen, sozialen oder finanziellen Bereich) übernimmt das Sozialzentrum Höfe in Pfäffikon SZ:
Hauptaufgaben:
- Die Bearbeitung der Gesuche um wirtschaftliche Sozialhilfe
- Die Bearbeitung der Gesuche um Alimentenbevorschussung
- Die Anfertigung und Ausführung der Behördenbeschlüsse
- Die Beratung, Abklärungen und Vernetzung mit zuständigen Stellen
- Die Abwicklung der wirtschaftlichen Sozialhilfe
- Die Regelung der Alimentenbevorschussung
- Ausstellung Bestätigung keine Sozialhilfe: Personen, welche beispielsweise ihre Niederlassungsbewilligung verlängern lassen, müssen bei der aktuellen oder bisherigen Wohngemeinde eine Bestätigung einholen, dass sie bisher keine Sozialhilfe bezogen haben. Diese Bestätigung können Sie direkt auf dem Fürsorgesekretariat bestellen. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.
Öffnungszeiten Fürsorgeamt
Mo, Di, Do, Fr | 08:00 - 11:30 |
Mittwoch | geschlossen |
Bitte prüfen Sie vor einem Besuch, ob eine telefonische Bearbeitung Ihres Anliegens möglich ist (Tel. 044 787 31 33) |