Personen, welche beispielsweise ihre Niederlassungsbewilligung verlängern lassen, müssen bei der aktuellen oder bisherigen Wohngemeinde eine Bestätigung einholen, dass sie bisher keine Sozialhilfe bezogen haben. Diese Bestätigung können Sie direkt auf dem Fürsorgesekretariat bestellen.
Die Bestätigung muss gegen Vorlage des Ausweises und durch Begleichung der Gebühr von Fr. 20.00 persönlich am Schalter des Einwohneramtes abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, kann im Ausnahmefall eine Drittperson dazu bevollmächtigt werden.