Erteilung von Bewilligung für Einzelanlässe
Eine so genannte Anlassbewilligung benötigen Sie, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und / oder Getränke verkaufen.
Mit folgenden Gemeindekosten muss bei einem Anlass gerechnet werden:
Anlassbewilligung
| Fr. 25.00
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Kanzleikosten
| Fr. 20.00
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Rauchverbot
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Am 1. Mai 2010 tritt das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft. In den Gastgewerbebetrieben darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geraucht werden. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche weiterhin als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden, entsprechende Gesuchsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden. Die gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Informationen des Bundes finden Sie bei den unten aufgeführten Links.
Bei grösseren Veranstaltungen wie regionale Fasnachtsumzüge, Musikveranstaltungen usw. muss mit dem Regionenchef Höfe, Polizeiposten Höfe, Hr. Ralph Hämmerli, Tel. 055 415 05 05, Kontakt aufgenommen werden.
Aufgaben:
- Bearbeitung von Gesuchen für Anlass- und Verlängerungsbewilligungen sowie für Bewilligungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken.
- Fakturierung der Anlassgebühren.