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Anlassbewilligungen und Einzelverlängerungen

Erteilung von Bewilligung für Einzelanlässe

Eine so genannte Anlassbewilligung benötigen Sie, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und / oder Getränke verkaufen.


Mit folgenden Gemeindekosten muss bei einem Anlass gerechnet werden:

Anlassbewilligung
Fr. 25.00
Kanzleikosten
Fr. 20.00
  
Rauchverbot

Am 1. Mai 2010 tritt das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft. In den Gastgewerbebetrieben darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geraucht werden. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche weiterhin als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden, entsprechende Gesuchsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden. Die gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Informationen des Bundes finden Sie bei den unten aufgeführten Links.

Bei grösseren Veranstaltungen wie regionale Fasnachtsumzüge, Musikveranstaltungen usw. muss mit dem Regionenchef Höfe, Polizeiposten Höfe, Hr. Ralph Hämmerli, Tel. 055 415 05 05, Kontakt aufgenommen werden.

Aufgaben:

  • Bearbeitung von Gesuchen für Anlass- und Verlängerungsbewilligungen sowie für Bewilligungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken.
  • Fakturierung der Anlassgebühren.

 

 

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Abteilung Gebühren

Dorfstrasse 38

Postfach 68

8835 Feusisberg


T 044 787 31 31

F 044 787 31 32



Bankverbindung:

Konto Nr. 90-8623-3

IBAN CH70 0900 0000 9000 8623 3

Für Zahlungen aus dem Ausland:

BIC POFICHBEXXX

 

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Gemeinde Feusisberg

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8835 Feusisberg

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Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

Bankverbindung:

Schwyzer Kantonalbank

CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
Für Zahlungen aus dem Ausland:
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