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Führung von Gastwirtschaftsbetrieben

Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben.

 

Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung, welche Ihnen dann der Gemeinderat bewilligt.

 

Erteilung von Bewilligungen für generelle Verlängerungen der Öffnungszeiten.

Eine generelle Verlängerung der Offnungszeiten benötigen Sie, falls Sie Ihren Gastwirtschaftsbetrieb an gewissen Wochentagen länger offen halten möchten.

Hauptaufgaben:

  • Bearbeitung von Gesuchen zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes und deren allgemeine Verlängerung.
  • Fakturierung Gastgewerbegebühren.

 

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Abteilung Gebühren

Dorfstrasse 38

Postfach 68

8835 Feusisberg


T 044 787 31 31

F 044 787 31 32



Bankverbindung:

Konto Nr. 90-8623-3

IBAN CH70 0900 0000 9000 8623 3

Für Zahlungen aus dem Ausland:

BIC POFICHBEXXX

 

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Gemeinde Feusisberg

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8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

Öffnungszeiten

Mo

 

 

Di - Do                    

Fr

  

08.00 - 11.30 Uhr    

13.30 - 18.00 Uhr

 

08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

Bankverbindung:

Schwyzer Kantonalbank

CH40 0077 7001 5611 0041 8
 
Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC KBSZCH22XXX

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