Die Gemeinde Feusisberg Abteilung Gebühren stellt jedes Jahr die Hundesteuer in Rechnung.
Die Steuer beträgt:
für einen Nutzhund: Fr. 40.00
für einen anderen Hund: Fr. 100.00
für jeden weiteren Hund pro Haushalt: Fr. 100.00 mehr als die Grundsteuer (Fr. 200.00)
Als Nutzhunde gelten Zug- und Triebhunde, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden sowie die Jagdhunde. Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss-, und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden.
Registrierung
Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle Hunde spätestens vier Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank
AMICUS registriert werden. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die bereits heute mit einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen oder mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden.
Für die Kennzeichnung Ihres Hundes wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Melden Sie sich bei unserer Gemeinde Abteilung Gebühren und teilen mit, dass Sie Hundebesitzer sind oder werden.
Wir werden Sie als Hundehalter bei AMICUS registrieren und Sie erhalten von uns Ihre AMICUS Personen ID. Das Login mit Passwort wird Ihnen dann schriftlich zugestellt.
Änderungen an der Gemeinde und an AMICUS melden.
Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen alle Hundehalter allfällige Änderungen oder Mutationen (Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend an AMICUS und an der Gemeinde gemeldet werden.
Kantonstierarzt
Für sämtliche Fragen zur Hundehaltung ist der Kantonstierarzt Ansprechpartner.
Tierschutz
Informationen zu Ihren Rechten und zum Tierschutz erhalten Sie bei der Stiftung für das Tier im Recht.