Aufgaben
- Stabstelle für Gemeinderat
- Rechtliche und politische Beratung
- Leitung Wahlen und Abstimmungen
- Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit
- Kontaktstelle für Dritte
- Verwaltungsleitung
Beglaubigungen
Mit einer Beglaubigung durch uns wird die Echtheit einer Unterschrift, die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original und die Übereinstimmung eines Auszugs oder einer Abschrift mit dem Originaldokument verbindlich bestätigt.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Vornahme der Beglaubigung. Beachten Sie bitte, dass Sie für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unbedingt einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitbringen müssen.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen und einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Es wird eine Gebühr von 25 Franken verrechnet.
Beglaubigung FotokopieDas Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie. Es wird eine Gebühr von 10 Franken verrechnet.
Legalisationen und ApostillenFür diese ist die
Staatskanzlei des Kantons Schwyz zuständig.
Zusätzliche Dienstleistung
Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind
Bewilligung zur Benutzung eines Autos durch Drittpersonen