Fristerstreckung Steuererklärung
Sie möchten die Frist zur Einreichung der Steuererklärung über den 31. März hinaus bequem verlängern (max. 31. Dezember möglich)? Mittels den auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckten Zugangsdaten können Sie das online erledigen:
Fristverlängerung Steuererklärung - natürliche Personen
Fristverlängerung Steuererklärung - juristische Personen
E-Tax.SZ Online-Deklarationslösung
Alternativ können Sie auch schriftlich ein Gesuch um Fristerstreckung an das zuständige Steueramt senden. Wichtig: Das Gesuch muss vor Ablauf der
ordentlichen Frist eingereicht werden.
Das Steueramt ist die Schnittstelle zwischen den Einwohnern der politischen Gemeinde Feusisberg und der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz.
Die Steuerveranlagung für natürliche und juristische Personen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz.
Steuerfüsse 2024 natürliche Personen:
- Kanton Schwyz 120 %
- Bezirk Höfe 14 %
- Gemeinde Feusisberg 60 %
- Ref. Kirchgemeinde Höfe 8 %
- Röm.-Kath. Kirchgemeinde Feusisberg 15 %
- Röm.-Kath. Kirchgemeinde Schindellegi 8 %
Hauptaufgaben:
- Fakturierung und Einzug der Kantons-, Bezirks-, Gemeinde-, Kirchensteuern sowie der Feuerwehrersatzabgabe.
- Abrechnung der Steueranteile an Kanton Schwyz, Bezirk Höfe, Gemeinde Feusisberg, Röm. Kath. und Evang. Ref. Kirchgemeinden sowie an die Feuerwehr.