Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Sühnverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt der Sühneversuch nicht, entscheidet der Vermittler bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--. In den übrigen Fällen stellt der Vermittler eine Weisung aus. Mit Einreichung der Weisung beim Gericht wird die Klage rechtshängig.
Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig und ist erforderlich bei
- Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
- Erbrechtlichen Streitigkeiten
- Zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Forderungen
Der Vermittler ist nicht zuständig bei
- Mietrechtlichen Streitigkeiten
- Scheidungsverfahren
Ab 1. Juli 2008 ist das Vermittleramt Höfe mit Sitz in Wollerau zuständig für die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg.
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an:
Vermittleramt Höfe
Rebhaldenstrasse 13
8808 Freienbach
Telefon: 044 786 73 40
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