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Vermittleramt

Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Sühnverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt der Sühneversuch nicht, entscheidet der Vermittler bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--. In den übrigen Fällen stellt der Vermittler eine Weisung aus. Mit Einreichung der Weisung beim Gericht wird die Klage rechtshängig.

 

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig und ist erforderlich bei
  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Zivilrechtlichen Streitigkeiten
  • Forderungen

Der Vermittler ist nicht zuständig bei
  • Mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Scheidungsverfahren

Ab 1. Juli 2008 ist das Vermittleramt Höfe mit Sitz in Wollerau zuständig für die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg.

 

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an:

 

Vermittleramt Höfe

Hauptstrasse 15

Postfach 335,

8832 Wollerau

Telefon: 043 888 12 51

E-Mail: info@vermittleramthoefe.ch

Webpage

 

Kontakt

Vermittleramt

Hauptstrasse 15

8832 Wollerau

T 043 888 12 52

F 043 888 12 89


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Öffnungszeiten nach vorangehender telefonischer Vereinbarung.

Kontakt

Gemeinde Feusisberg

Dorfstrasse 38

8835 Feusisberg

T  044 787 31 31

F 044 787 31 32

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08.00 - 11.30 Uhr    

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08.00 . 11.30 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

 

08.00 -14.00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

  

 

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