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Aufhebung AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstelle der Gemeinde wird per 31. Dezember 2026 aufgehoben.

Der Kantonsrat hat die Totalrevision des AHV/IV-Gesetzes beschlossen und damit die Schaffung der SVA Schwyz als zentrale Stelle festgelegt. Im Zuge dieser Neuorganisation werden die AHV-Zweigstellen der Gemeinden aufgehoben. Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde wird per 31. Dezember 2026 aufgehoben. Die Aufgaben werden künftig vollständig durch die SVA Schwyz übernommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen keine, da die Zweigstelle nur geringe Kosten verursachte.

SVA Schwyz: