Erteilung von Bewilligung für Einzelanlässe
Eine so genannte Anlassbewilligung benötigen Sie, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und / oder Getränke verkaufen.
Erteilung von Bewilligungen für Verlängerungen
Eine Verlängerung benötigen Sie, wenn Sie anlässlich einer einzelnen Veranstaltung die Öffnungszeit verlängern möchten. (Dies wird gemäss Kantonsrat Beschluss ab dem 01.01.2021 nicht mehr benötigt.)
Mit folgenden Gemeindekosten muss bei einem Anlass / Verlängerung gerechnet werden:
Anlassbewilligung
| Fr. 25.00
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Kanzleikosten
| Fr. 20.00
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Verlängerung
| Fr. 20.00
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Kanzleikosten
| Fr. 20.00
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Rauchverbot
Am 1. Mai 2010 tritt das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft. In den Gastgewerbebetrieben darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geraucht werden. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche weiterhin als Raucherlokale geführt werden. Beides muss von der Gemeinde bewilligt werden, entsprechende Gesuchsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden. Die gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Informationen des Bundes finden Sie bei den unten aufgeführten Links.
Bei grösseren Veranstaltungen wie regionale Fasnachtsumzüge, Musikveranstaltungen usw. muss mit dem Regionenchef Höfe, Polizeiposten Höfe, Hr. Ralph Hämmerli, Tel. 055 415 05 05, Kontakt aufgenommen werden.
Aufgaben:
- Bearbeitung von Gesuchen für Anlass- und Verlängerungsbewilligungen sowie für Bewilligungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken.
- Fakturierung der Anlass- und Verlängerungsgebühren.