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Abstimmungen/Wahlen

Die Termine für eidgenössische Abstimmungen hat der Bundesrat festgelegt.

Wenn möglich werden kantonale und kommunale Urnengänge gleichzeitig mit den eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt.
 

Die Resultate der Gemeinde für kantonale und eidgenössische Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sz.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Das Transparenzgesetz des Kantons Schwyz verpflichtet zur Offenlegung der finanziellen Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Interessenbindungen von Kandidierenden für öffentliche Ämter.

Öffnungszeiten Urne

Die Urnenbüros im Gemeindehaus, Dorfstrasse 38 in Feusisberg, und im Schulhaus Maihof, Schulhausstrasse 8 in Schindellegi, sind am Sonntag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Voraussetzungen

Berechtigt zur Abstimmung ist jede Person mit einem gültigen Stimmausweis.

Brieflich abstimmen

  • Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert und kleben Sie das Stimmkuvert zu.
  • Wenn Stimm- oder Wahlzettel nicht im zugeklebten Stimmkuvert liegen, ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Der Stimmrechtsausweis muss separat ins Rücksendekuvert gelegt werden.
  • Bei postalischer Rücksendung muss das Rücksendecouvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben werden.
  • Am Abstimmungstag wird der Gemeindebriefkasten an der Dorfstrasse 38 in Feusisberg letztmals um 11.00 Uhr geleert.

Stimmabgabe an der Urne

  • Wenn Sie Ihre Stimme persönlich an der Urne Abgeben möchten, bringen Sie bitte Ihre Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmkuvert und Stimmzettel) mit ins Stimmlokal.
  • Geben Sie den Stimmrechtsausweis ab, und lassen Sie Ihr Stimmkuvert von der Urnenwache abstempeln, bevor Sie es in die Urne werfen.