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Behördenverzeichnis

Gemäss kantonalem Recht sind die Gemeinden dazu verpflichtet, vorgesehene Kommissionen zu bestellen. Zusätzlich hat der Gemeinderat die Möglichkeit, weitere Kommissionen sowie ständige Arbeitsgruppen zu bilden. Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Vermittler erfolgt - ebenso wie die Wahl des Gemeinderates - durch die Stimmberechtigten.

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Behördenverzeichnis 2024 - 2026 [pdf, 130 KB]