Verwaltung
Anmeldung und Zuzug
Herzlich willkommen in der Gemeinde Feusisberg !
Damit wir Sie in ins Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohneramt der Wegzugsgemeinde abgemeldet haben.
Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug tätigen.
Nicht möglich ist ein eUmzug mit Kantonswechsel von Drittstaaten.
Checkliste für den Umzug
Persönliche Anmeldung am Schalter
Schweizer BürgerInnen benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Pass/Identitätskarte
- Krankenkassenkarte oder -Police KVG (bei Familien bitte für alle Familienmitglieder)
- Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete Untermietvertrag und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro Person oder CHF 30.00 pro Familie/Ehepaar.
Ausländischen Staatsangehörige EU/EFTA benötigen für die Anmeldung/Zuzug innerhalb der Schweiz folgende Unterlagen:
- Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis
- Krankenkassenkarte oder -Police KVG (bei Familien bitte für alle Familienmitglieder)
- Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete Untermietvertrag und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
- Geburtsschein minderjähriger Kinder
- zusätzliche Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)
- Merkblatt Kantonswechsel EU/EFTA-Staaten
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro Person oder CHF 30.00 pro Familie/Ehepaar (exkl. Gebühr für Kantonswechsel Amt für Migration).
Ausländischen Staatsangehörige Drittstaaten benötigen für die Anmeldung/Zuzug innerhalb der Schweiz folgende Unterlagen:
- Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis
- Krankenkassenkarte oder -Police KVG (bei Familien bitte für alle Familienmitglieder)
- Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
- Geburtsschein minderjähriger Kinder
- Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)
- zusätzliche Unterlagen gemäss Merkblatt Kantonswechsel Drittstaaten
- Gesuch um Kantonswechsel
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro Person oder CHF 30.00 pro Familie/Ehepaar (exkl. Gebühr für Kantonswechsel Amt für Migration).
Ausländischen Staatsangehörige EU/EFTA benötigen für die Anmeldung/Zuzug vom Ausland folgende Unterlagen:
- Pass/Personalausweis
- Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete Untermietvertrag und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
- Geburtsschein minderjähriger Kinder
- zusätzliche Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)
- Arbeitsvertrag (nicht älter als 14 Tage)
- Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA
- Merkblätter zum Gesuch um Aufenthalt
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro Person oder CHF 30.00 pro Familie/Ehepaar (exkl. Gebühr für Kantonswechsel Amt für Migration).
Ausländischen Staatsangehörige Drittstaaten benötigen für die Anmeldung/Zuzug vom Ausland folgende Unterlagen:
- Pass/Personalausweis
- Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete Untermietvertrag und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
- Geburtsschein minderjähriger Kinder
- zusätzliche Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)
- Zusicherung/Verfügung Amt für Migration
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro Person oder CHF 30.00 pro Familie/Ehepaar (exkl. Gebühr für Kantonswechsel Amt für Migration).
Anmeldung als Wochenaufenthalter/Nebenniederlassung
- Pass/Identitätskarte
- Heimatausweis (zu beziehen bei der Wohngemeinde)
- Mietvertrag (bei Untermiete Untermietvertrag und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Liegenschaftenverwaltung [pdf, 28 KB] )
- Gebühr pro Jahr CHF 50.00