Verwaltung
Verlängerungen Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung
Ist Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen?
Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten
Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung direkt vom SEM Bern die Verfallsanzeige an Ihre Wohnadresse zugestellt.
Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung ist die Verfallsanzeige persönlich am Schalter des Einwohneramtes mit einem gültigen heimatlichen Ausweis (Pass/Personalausweis) einzureichen.
- Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration Schwyz dauern ca. 3 - 6 Wochen.
- Sobald der verlängerte Ausländerausweis bei uns zum Abholen bereit ist, werden wir Sie per E-Mail informieren.
- Die Gebühren sind direkt beim Abholen zu bezahlen.
Verfallsanzeige Ausweis B EU/EFTA
Verfallsanzeige Ausweis C EU/EFTA
Staatsangehörige von Drittstaaten
Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung direkt vom SEM Bern die Verfallsanzeige an Ihre Wohnadresse zugestellt.
Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung ist die Verfallsanzeige persönlich am Schalter des Einwohneramtes mit einem gültigen heimatlichen Ausweis (Pass/Personalausweis) einzureichen.
- Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration Schwyz dauern ca. 3 - 6 Wochen.
- Sobald der verlängerte Ausländerausweis bei uns zum Abholen bereit ist, werden wir Sie per E-Mail informieren.
- Die Gebühren sind direkt beim Abholen zu bezahlen.
Verfallsanzeige Ausweis B Drittstaaten
Weitere Verfallsanzeigen
Verfallsanzeige Ausweis G EU-EFTA