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Identitätskarte und Pass

Ausweise

  • Identitätskarte (ID)
  • Pass
  • Provisorischer Pass/Notpass

Antragsstellung Identitätskarte (ID)

  • Persönliche Vorsprache beim Einwohneramt (Minderjährige mit Elternteil)
  • Alte ID-Karte mitbringen (auch wenn abgelaufen)
  • Neu eingebürgerte Personen bringen den ausländischen Reisepass zur Identifikation mit
  • Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) - Fotomustertafel [pdf, 1.5 MB]
  • Im Falle eines Verlustes wird eine polizeiliche Verlustanzeige benötigt
  • Nach der persönlichen Vorsprache beim Einwohneramt werden die Ausweise vom Bund produziert und innert 10 Arbeitstagen per Post eingeschrieben zugestellt

Gültigkeitsdauer / Gebühren (inkl. Porto)

ID-Karte

Erwachsene:   10 Jahre / CHF 70.00
Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag:    5 Jahre / CHF 35.00

Informationen zum Schweizer Pass / provisorischer Pass

Antragsstellung läuft direkt über das Passbüro Kanton Schwyz

Terminvereinbarung Online oder via Telefon (Passbüro Kanton Schwyz: Tel. 041 819 21 05)

Sobald das Passbüro Ihre Daten geprüft hat erfolgt die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Unterschrift, Foto). Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich.

Identitätskarte (ID) oder Pass verloren ?

Sie müssen den Verlust oder Diebstahl so rasch als möglich bei einer Polizeidienststelle in der Schweiz anzeigen. Der verlorene bzw. gestohlene Pass/ID wird auf eine Fahndungsliste gesetzt. Falls Sie wieder in den Besitz des Passes oder ID gelangen, dürfen Sie diese deshalb nicht mehr benutzen. Sie können einen neuen Pass beim Passbüro Kanton Schwyz und die Identitätskarte beim Einwohneramt Ihrer Wohnsitzgemeinde (im Ausland bei der schweizerischen Vertretung) beantragen (bitte Verlustschein mitbringen).

Bitte beachten Sie ...

Das Einwohneramt kann kein Ausweispapier mehr ausstellen, welches zum Grenzübertritt berechtigt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass beim Passbüro Kanton Schwyz oder einem Flughafen beantragt werden, welcher für eine Reise bzw. max. 12 Monate gültig ist.

Reisehinweise

Für die Einreise in andere Staaten benötigen schweizerische Staatsangehörige grundsätzlich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls ein Visum.

Identitätskarte (ID) oder der Pass abgelaufen ?  

Grundsätzlich gilt: Jede Schweizer Person benötigt ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte).

Reisen in europäische Länder

Für Reisen in europäische Länder sind Ausnahmen möglich, abhängig vom Zielland und Verkehrsmittel (Auto, Flugzeug). Einige Fluggesellschaften verweigern jedoch beispielsweise die Beförderung von Passagieren ohne gültige Reisedokumente. Informieren Sie sich dazu direkt bei der Fluggesellschaft.

Einige EU- und EWR-Staaten anerkennen zudem den bis zu fünf Jahre abgelaufene Schweizerpass für die Einreise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter oder online über die Einreisebestimmungen des entsprechenden Landes.

Weitere Informationen: