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Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt

Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum.

Jede visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Die Botschaft kann das Visum direkt erteilen.

Zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann die zuständige Behörde von einer Ausländerin oder einem Ausländer die unterzeichnete Verpflichtungserklärung [pdf, 155 KB] einer zahlungsfähigen Person (Garant) in der Schweiz verlangen.

Die Verpflichtungserklärung muss beim Einwohneramt wie folgt eingereicht werden:

  • Unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Unterschrift der Garantin/des Garanten sowie allenfalls des Ehepartners)
  • Nachweis über genügend finanzielle Mittel (CHF 30'000.00) 
  • Drei bis sechs aktuelle Lohnabrechnungen und aktuelle Bankauszüge von Garantin/Garant
  • Bearbeitungsgebühr: CHF 20.00

Es wird in jedem Fall empfohlen, eine Reiseversicherung (mit einer Deckung über CHF 30'000.00) für den Besucher abzuschliessen.

Das Einwohneramt überprüft die Zahlungsfähigkeit zusätzlich bei diversen Amtsstellen, anschliessend wird die Verpflichtungserklärung an das Amt für Migration in Schwyz weitergeleitet.

Die Bearbeitung beträgt 3 - 6 Wochen ab Einreichung der Verpflichtungserklärung.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung durch das Amt für Migration Schwyz je nach Land ca. 20 Arbeitstage. Anschliessend kann die visumspflichtige Person bei der Botschaft nachfragen, ob das Visum erteilt wurde.

Weitere Informationen zu Besuchsaufenthalte und Visa