Verwaltung
Gemeindekanzlei Beglaubigungen
Beglaubigungen
Mit einer Beglaubigung durch uns wird die Echtheit einer Unterschrift, die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original und die Übereinstimmung eines Auszugs oder einer Abschrift mit dem Originaldokument verbindlich bestätigt.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Vornahme der Beglaubigung.
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen und einen amtlichen Ausweis vorzulegen.
Gebühr beglaubigte Unterschrift CHF 25.00
Gebühr beglaubigte Fotokopie CHF 10.00
Legalisationen und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Schwyz zuständig.
Bestätigung für alleinreisende Kinder
Für zahlreiche Länder benötigen Sie eine beglaubigt unterzeichnete Bewilligung, wenn Ihr Kind ohne Eltern reist.
Das Sekretariat Präsidiales beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.