Navigieren in Feusisberg

Einbürgerungen

Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund.

Im Kanton Schwyz wird das Gesuch bei der Gemeinde am Wohnort eingereicht. Wer seit zehn Jahren in der Schweiz und mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Feusisberg Wohnsitz hat - die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in unserem Land verbrachten Jahre zählen dabei doppelt - und die Niederlassungsbewilligung C besitzt, kann ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Die Gesuchsunterlagen für die ordentliche Einbürgerung erhalten Sie beim Bürgerrechtssekretariat der Gemeinde Feusisberg.

Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig.

Kontakt: Staatssekretariat für Migration, Bürgerrecht / Einbürgerung, Quellenweg 6, CH-3003 Bern-Wabern, ch@sem.admin.ch

Das Sekretariat Bürgerrecht beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

Dokumente

Merkblatt Einbürgerungen [pdf, 130 KB]