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Kantonale Beiträge Kinderbetreuung
Kantonale Beiträge Kinderbetreuung
Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren oder arbeitslos gemeldet sind und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte (Kita), Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153’215.00 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: www.sz.ch/kinderbetreuung
Das Sekretariat Soziales beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.