Verwaltung
Hundesteuern
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde in der Regel eine Hundesteuer zu entrichten. Dieses Informationsblatt für Hundehalter [pdf, 350 KB] gibt Ihnen detaillierte Informationen über die Grundsätze der Hundehaltung sowie über die Höhe der Hundesteuern in der Gemeinde Feusisberg.
Registrierung
Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle Hunde spätestens vier Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die bereits heute mit einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen oder mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden.
Für die Kennzeichnung Ihres Hundes wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Sie sind neu Hundehalter oder als Hundehalter in unsere Gemeinde neu zugezogen
Melden Sie sich bei unserer Gemeinde Abteilung Gebühren und teilen mit, dass Sie Hundebesitzer sind oder werden. Wir werden Sie als Hundehalter bei AMICUS registrieren und Sie erhalten von uns Ihre AMICUS Personen ID. Das Login mit Passwort wird Ihnen dann schriftlich zugestellt.
Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen alle Hundehalter Änderungen (Halterwechsel, Adressänderung sowie Anschaffung, Verkauf oder Tod des Hundes) umgehend sowohl AMICUS als auch der Gemeinde melden.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über das Halten von Hunden (vom 23. Juni 1983)
Nützliche Links und Informationen
Standorte Robidog [pdf, 1.8 MB]