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Ortsplanungsrevision

Erlass der Ortsplanungsrevision / Beschwerdeverfahren

Die aktuelle Ortsplanung stammt aus dem Jahr 2006. Seither haben sich die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Deshalb revidiert die Gemeinde Feusisberg ihre Ortsplanung (siehe Box). Der Fokus liegt heute darauf, den Boden sparsam zu nutzen und die Siedlungsentwicklung gezielt nach innen zu lenken. «Die neue Ortsplanung soll dafür sorgen, dass unsere Gemeinde ein guter Ort zum Leben bleibt, mit genügend Wohnraum, guter Infrastruktur und Schutz für Natur und Landwirtschaft», sagt Gemeindepräsident Martin Wipfli.

Was die neue Ortsplanung enthält
Gegenstand der überarbeiteten Ortsplanung bilden der Zonenplan mit Baureglement und die Erschliessungspläne mit Erschliessungsreglement. Konkret beinhaltet die Ortsplanungsrevision in beiden Ortsteilen Um- und Aufzonungen sowie Einzonungen neuer Wohn- und Arbeitszonen. Im Baureglement werden unter anderem eine Mehrwertabgabe von 20 % für Um- und Aufzonungen mit Gestaltungsplanpflicht eingeführt, die Nutzungsregelungen vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht. Ausserdem werden Erschliessungspläne aktualisiert, Strassen neu klassifiziert. Nicht Teil der vorliegenden Revision sind der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan mit Schutzverordnung sowie die geplante Einzonung nördlich der Solarstrasse. Beide Vorhaben werden separat behandelt (siehe Box).

Vorprüfung durch Kanton und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Kantonale Fachstellen haben die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision vorab geprüft und beurteilt. Das Amt für Raumentwicklung hat die Ergebnisse im Vorprüfungsbericht vom 13. März 2024 zusammengefasst. Parallel dazu hat der Gemeinderat im Jahr 2023 ein öffentliches Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Martin Wipfli: «Es ist uns wichtig, dass die Bevölkerung sich einbringt. Denn gute Planung entsteht nicht hinter verschlossenen Türen, sondern im Dialog.» Basierend auf dem Vorprüfungsbericht und den Rückmeldungen von Privatpersonen, Schutzorganisationen und politischen Parteien hat der Gemeinderat die Dokumente der Ortsplanungsrevision bereinigt. Als nächstes werden diese Dokumente öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage von Ende Mai bis Ende Juni 2025
Die öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision fand im Juni 2025 statt. Dabei gingen diverse Einsprachen ein.  

Erlass durch Gemeinderat / Beschwerdeverfahren
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2026 hat der Gemeinderat die Ortsplanungsrevision erlassen und die Einsprachen behandelt. 

Gegen die Einspracheentscheide wurde von mehreren Einsprechern Beschwerde beim Regierungsrat erhoben. Aktuell läuft der Schriftenwechsel. 

 

Bei Fragen zur öffentlichen Auflage gibt Stefan Vögtli, Bereichsleiter Bau, unter Tel. 044 787 31 26 oder E-Mail an stefan.voegtli@feusisberg.ch Auskunft.

Gemeinderat Feusisberg

Dokumente:

Weshalb die Gemeinde ihre Ortsplanung überarbeitet

Nach der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) im Jahr 2014 waren die Kantone in der Pflicht, ihre Richtpläne sowie die Planungs- und Baugesetze anzupassen. Der Bundesrat hat den kantonalen Richtplan Schwyz im Jahr 2017 genehmigt. Nun ist es an den Gemeinden, ihre Planungen auf die neuen übergeordneten Grundlagen abzustimmen. Sie tun das im Rahmen einer Gesamtrevision der Ortsplanung. Voraussetzung für eine solche Ortsplanungsrevision ist der kommunale Richtplan. Er zeigt die längerfristige Entwicklung von Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie öffentliche Bauten und Anlagen auf. Der kommunale Richtplan der Gemeinde Feusisberg wurde im Jahr 2018 durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigt.

Separate Fahrpläne für Schutzzonen und Alterswohnen

Ebenfalls revidiert wird der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan mit Schutzverordnung, jedoch zeitlich verschoben. Dies, weil die Schutzobjekte neu inventarisiert werden müssen. Zu den Schutzobjekten gehören Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Trockensteinmauern, Ried- und Feuchtwiesen, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Fledermausquartiere. Sobald das Inventar erstellt ist und der Schutzzonenplan angepasst wurde, starten die öffentliche Mitwirkung und die Vorprüfung durch den Kanton.

Ebenfalls von der Ortsplanungsrevision abgekoppelt wird die geplante Einzonung einer neuen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nördlich der Solarstrasse. Der Gemeinderat beabsichtigt, auf der besagten Fläche Bauten für betreutes Alterswohnen zu realisieren. Der Bedarf nach solchen Wohnformen ist gross. Damit das Vorhaben nicht durch die Ortsplanungsrevision blockiert wird, behandelt der Gemeinderat die erforderliche Einzonung in einem separaten Teilzonenplan. Die Ortsplanungsrevision könnte sich aufgrund von Einsprachen und Beschwerden über mehrere Jahre hinziehen.

Kontakt:

Stefan Vögtli, Bereichsleiter Bau,
stefan.voegtli@feusisberg.ch
044 787 31 26
Gemeinde Feusisberg, Bereich Bau

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